Batteriegesetzhinweise
Batterie- und Akkubetriebene Produkte – Hinweise nach Batteriegesetz (BattG)
Gemäß § 16 des Batteriegesetzes (BattG) sind wir als Hersteller und Händler von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
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Kennzeichnung
Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Piktogramm zeigt, dass die jeweilige Batterie bzw. der Akku nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. -
Rückgabemöglichkeiten
Sie sind gesetzlich verpflichtet, verbrauchte Batterien und Akkus getrennt zu sammeln und dürfen diese nicht in den Restmüll geben. Rücknahmestellen finden Sie:-
In kommunalen Sammelstellen bzw. Recyclinghöfen Ihrer Gemeinde
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Im Handel vor Ort (Verkaufsstellen, die Batterien anbieten, sind zur Rücknahme gebrauchter Batterien verpflichtet)
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Auf unserer Website bieten wir Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, Altbatterien an uns zurückzusenden (Versandkosten trägt der Kunde).
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Gefahrenhinweis
Enthaltene Batterien können je nach Typ (z. B. NiMH, Li-Ion) bei falscher Handhabung oder Entsorgung Umweltschäden verursachen. Bitte entfernen Sie Batterien/Akkus vor einer fachgerechten Entsorgung aus dem Gerät. -
Informationen zu enthaltenen Schadstoffen
In der nachfolgenden Liste erfahren Sie, welche gefährlichen Stoffe in den von uns angebotenen Batterien/Akkus gegebenenfalls enthalten sind:-
Pb (Blei)
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Cd (Cadmium)
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Hg (Quecksilber)
Sollten einer dieser Stoffe in Konzentrationen über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten enthalten sein, ist dies an der Batterie selbst oder in der Produktbeschreibung deutlich angegeben.
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Vielen Dank für Ihre Mitwirkung zum Umweltschutz und die fachgerechte Entsorgung Ihrer Altbatterien und -akkus!